Bei Mängeln ist in den häufigsten Fällen ein gemeinsames und klärendes Gespräch mit allen Parteien die beste und kostengünstigste Lösung. Lässt sich keine Einigung erzielen, empfiehlt es sich rechtlichen Rat einzuholen, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Die Beauftragung eines Privatgutachtens bei Mängeln an einer Photovoltaikanlage kann in folgenden Fällen hilfreich und sinnvoll sein:

  • Für den Fall, dass beide Seiten das Ergebnis des Privatgutachtens anerkennen und auf weiteren Streit verzichten, ist eine außergerichtliche Einigung möglich. Ein gemeinsam bestimmter „Schiedsgutachter“ kann einen unter allen Parteien verbindlichen „Schiedsspruch“ (auch „Schiedsgutachten“ genannt) aussprechen. Es sollte unbedingt eine schriftliche Vereinbarung erfolgen, die die strittigen Punkte und die Kostenverteilung fixiert.
  • Ein Privatgutachten hilft im gerichtlichen Verfahren regelmäßig dem Rechtsanwalt bei der Vorbereitung des Parteivortrags. Kommt ein Gerichtsgutachten zu ungünstigen Ergebnissen, kann ein Privatgutachten sinnvoll sein, um eine Gegenposition zum Gerichtsgutachten aufzubauen und dieses anzufechten. Gemäß der Rechtsprechung muss ein vorgelegtes Privatgutachten vom Gericht erkennbar berücksichtigt werden und kann Anlass zu weiterer Beweiserhebung geben.

Für die Wertfeststellung einer Photovoltaikanlage ist die Erstellung eines Privatgutachtens vor allem hilfreich, wenn Sie beabsichtigen einen möglichst hohen Kaufpreis zur erzielen. Sie signalisieren dem Verhandlungspartner, dass Sie den Zustand Ihre Photovoltaikanlage kennen und bauen damit Ihre Vertrauens- und Verhandlungsposition aus. Sollten Mängel festgestellt werden, können diese vor der Verhandlung behoben oder der Kostenrahmen sowie die Behebung der Mängel vom Kaufpreis abgezogen werden.

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