Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Möglichkeit, einen Sachverständigen mit der Beantwortung einer Fachfrage zu beauftragen. Dabei handelt es sich um ein sog. Privatgutachten. Ein Gerichtsgutachten hingegen wird ausschließlich vom Gericht in einem Rechtsstreit in Auftrag gegeben.

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